Mitglied der AKRK können alle wissenschaftlich Tätigen werden, die in den verschiedenen Arbeitsbereichen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und vergleichbaren Einrichtungen tätig sind. Auch Kolleginnen und Kollegen, die berufsbegleitend wissenschaftlichen Fragestellungen nachgehen oder die über Stipendien eine Dissertation oder Habilitation verfassen, können Mitglied werden. Ein entsprechender Antrag ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.
Die Mitgliedsbeiträge liegen zurzeit bei
- 70 €/Jahr Regulärer Jahresbeitrag
- 35 €/Jahr Reduzierter Jahresbeitrag (für Personen ohne Stelle oder
mit Teilzeitstelle und/oder mit befristeter Stelle)
Im Einzelfall legt der Vorstand den Beitrag in Analogie zu diesen Kategorien fest.
Aufnahmeanträge sind an den Schatzmeister zu richten.